1. | Grundsätze: |
1.1 | Die zu ehrenden Mitglieder eines Geschäftsjahres werden auf der Jahreshauptversammlung namentlich genannt. |
1.2 | Geehrt werden Mitglieder für langjährige Mitgliedschaften, runde Geburtstage sowie besondere Leistungen für den Verein. |
1.3 | Die Mitgliederehrung wird in einer separaten Feierstunde oder im Rahmen einer Vereinsveranstaltung durchgeführt. |
1.4 | Es besteht die Möglichkeit, Mitglieder zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. |
2. | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft |
2.1 | Für eine 25-jährige Mitgliedschaft werden die Mitglieder mit der silbernen Nadel geehrt. |
2.2 | Für eine 40-jährige Mitgliedschaft werden die Mitglieder mit der goldenen Nadel geehrt. |
2.3 | Für eine 50-jährige Mitgliedschaft werden die Mitglieder mit einer Urkunde geehrt. |
2.4 | Alle weiteren 10 Jahre werden die Mitglieder zur Ehrung weiter eingeladen. |
3. | Ehrungen für Geburtstage |
3.1 | Mitglieder, die im Geschäftsjahr 70 Jahre und weiter im 5 Jahres Rhythmus alt werden, werden zu der Ehrung eingeladen. |
4. | Ehrungen für besondere Leistungen |
4.1 | Mitglieder, die besondere sportliche, ehrenamtliche oder sonstige Leistungen erbracht haben, werden zu der Ehrung eingeladen. |
5. | Ehrenmitglieder |
5.1 | Mitglieder, die sich dauerhaft oder sehr besonders um die Förderung des Vereins verdient gemacht haben, können auf Vorschlag von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden (vgl. Satzung §9 Abs.2). |