Prävention sexualisierter Gewalt/Kindeswohlgefährdung

Wir setzen uns für das Wohlergehen aller Sporttreibenden und Funktionstragenden ein!


Prävention sexualisierter Gewalt/Kindeswohlgefährdung

Wir setzen uns für das Wohlergehen aller Sporttreibenden und Funktionstragenden ein!

Prävention sexualisierter Gewalt/Kindeswohlgefährdung

Die TSG Dissen e.V. setzt sich für das Wohlergehen aller seiner anvertrauten Sporttreibenden sowie für aktive Funktionstragende ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben.

Für die Koordination der präventiven Maßnahmen beim TSG sind zwei Ansprechpersonen für die Prävention sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung berufen.

Du benötigst Unterstützung, hast Fragen oder möchtest das Team der Prävention sexualisierter Gewalt kontaktieren? Nutze die Mailadresse um das Team zu erreichen oder wende dich direkt an ein Teammitglied.

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Was machen wir genau?

Abgeleitet aus einer Risikobewertung wurden Maßnahmen festgelegt, die sowohl jede einzelne Abteilung, als auch den Vorstand und den erweiterten Vorstand betreffen. Selbst die durch den Vorstand ernannten Gewaltschutzbeauftragten sind Bestandteil dieser Risikoanalyse und mit Maßnahmen belegt.

Aufnahme PsG durch eine Präventionsordnung in die Vereinssatzung und einstimmige Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung

Unterjährige Schulungen durch Vertreter:innen des Kreissportbundes mit Fachexpertise aller Trainer-, Jugendtrainer-, Übungsleiter, erweiterten Vorstand und Vorstandes zum Thema sexualisierte Gewalt mit dem Ziel der Sensibilisierung.

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von allen Trainern-, Jugendtrainern-, Übungsleitern, des erweiterten Vorstandes und des Vorstandes

Unterschriebener Verhaltenskodex zum Kindeswohl für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Verhaltensregeln zum Kindeswohl

Einverständniserklärung zur Datenspeicherung für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Nachweis der externen Qualifizierung der durch den Vorstand ernannten Gewaltschutzbeauftragen mit der Pflicht der Aufrechterhaltung dieser in einem Zeitraum von vier Jahren

Unangekündigte Traningsbeobachtungen (Mystery – Trainings Checks)

Sich aus der Präventionsordnung ergebene Pflichten für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Durchführung von Gewaltpräventionsprojekten „NICHT MIT MIR!“ für Kinder ab 5 und 8 Jahren in Kindergärten, Schulen im Rahmen von Projektwochen

Durchführung von Gewaltpräventionsprojekten „NICHT MIT MIR! FIT FÜR DIE FETE – Sicher durch die Nacht“ für Jugendliche ab 13 Jahren in Schulen und externen Organisationen im Rahmen von Projekten

Durchführung von Gewaltpräventionsprojekten „NICHT MIT MIR! – FrauenselbstSicherheit“

Durchführung von Gewaltpräventionsprojekten „NICHT MIT MIR! – fit & sicher im Alter für Lebensältere“

Michaela van Berkum

Ansprechperson PsG/Kindeswohl

Detlef Budszun

Ansprechperson PsG/Kindeswohl

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